Blower-Door

Die luftdichte Gebäudehülle

Sowohl für Neubauten als auch für Baumaßnahmen im Bestand ist
die luftdichte Gebäudehülle eine wichtige Voraussetzung für
die Realisation moderner Energiekonzepte und ein wesentlicher
Aspekt der Qualitätssicherung. Sind Undichtigkeiten in der Gebäudehülle vorhanden, erhöhen sich die Lüftungswärmeverluste.
Werden Lüftungsanlagen im Gebäude installiert, ist die luftdichte Gebäudehülle für die einwandfreie Funktion der Anlagen erforderlich,
denn Fehlströmungen im Gebäude verhindern die optimale Nutzung der Wärmerückgewinnung und Versorgung mit Zu- und Abluft.
Der Wärmekomfort wird durch Vermeidung von Zugluft deutlich
erhöht. Bauschäden durch Feuchteeintrag in die Baukonstruktion können vermieden werden.
Auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden kann die luftdichte Ebene realisiert werden,
die Voraussetzung für einen modernen Energiestandard oder sogar Passivhausstandard ist.

Warum?

Lüften ist gesund und erhöht das Wohlfühlklima in Ihrer Wohnung. Allerdings sollte dies nur über die eingeplanten Öffnungen (Fenster, Türen, Lüftungsanlagen) erfolgen.
Die Undichtigkeiten, die leider erst im Rahmen einer Wohnungsnutzung erkennbar werden, führen zwar auch zu einem Luftwechsel welcher aber leider zu erheblichen Mängel und Bauschäden führen kann. Schimmelpilze und Co. fühlen sich in einem undichten Haus pudelwohl.
Aber dies taucht meist erst dann auf, wenn die Gewährleistungsfrist nach BGB und VOB abgelaufen ist. Die
Energieeinsparverordnung (EnEV) und die DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden) schreiben für Neubauten eine luftdichte Gebäudehülle vor.

Wie?

Die Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden ist nach der DIN EN 13829 geregelt und unterliegt einem klaren Ablauf. Diese Norm dient der Bestimmung der Luftundichtigkeit von Ein-Zonen-Gebäuden. Das Differenzdruckverfahren wird durch die DIN EN 13829 vorgegeben, um die Qualität der Luftdichtheitsebene zu bestimmen. Im Sprachgebrauch hat sich der Begriff „Blower-Door“ durchgesetzt.
Er bildet die Messeinrichtung zur Ermittlung der notwendigen Kennwerte. Um eine Messung durchzuführen, wird ein Unter- bzw. Überdruck zwischen dem Gebäudevolumen und der Umgebung hergestellt. Mit 50 Pascal Prüfdruck, was ca. einer Windbeauflagung der Fassade bei Windstärke 5 entspricht. Der Luftvolumenstrom wird ermittelt und daraus resultierend die Luftwechselrate n50.

In der DIN 4108-7 und der EnEV sind folgende Grenzwerte festgelegt:

  • Gebäude ohne raumlufttechnische Anlage: 3 1/h
  • Gebäude mit raumlufttechnischer Anlage: 1,5 1/h

In der Fachliteratur wird derzeit ein Grenzwert von 0,6 1/h für Passivhäuser empfohlen. Dieser Wert stammt von Zertifizierungskriterien des Passiv-Hausinstitutes Darmstadt.
Es ist das Grundziel, die Luftdichtigkeitsmessungen (Bewertung und Ortung von Leckagen) gewissenhaft durchzuführen, unabhängig davon, ob hierbei festgelegte Grenzwerte einzuhalten sind.
Die Anforderungen an die Prüfeinrichtung sind in der DIN 13829 klar definiert.
Das Blower-Door-System wird diesen Anforderungen gerecht.

Wann?

In der Regel erfolgt die Messung nach Fertigstellung der gesamten Luftdichtheitsebene. Die Installationsarbeiten sollten allerdings weitestgehend abgeschlossen sein.
Folgende Maßnahmen müssen zum Zeitpunkt der Messung
ausgeführt sein:

  • Durchdringungen der Luftdichtheitsebene (z.B. Entlüftungsrohre) abgedichtet
  • Fenster vollständig eingebaut und abgedichtet
  • Luftdichtheitsschicht im ausgebauten Dachbereich eingebaut
  • Innenputzarbeiten an massiven Außenwänden abgeschlossen


Fragen und Antworten zu Blower-Door

Wie kann Blower-Door die bauphysikalische Sicherheit meines Hauses verbessern?
Sind in der Baukonstruktion Leckagen vorhanden, strömt warme und feuchte Raumluft von innen nach außen. Dies kann zu Kondensat an kalten Bauteilen führen, weil warme Luft auf Kälte stößt.
Hier können Bauschäden entstehen, wie z.B. Schimmelpilzbildung. Eine Blower-Door verhindert solche Leckagen und Ihr Haus ist gegen Schimmelpilzbildung gewappnet.

Kann ich mit Blower-Door Energie Sparen?

Ja! Denn die Leckagen lassen warme Raumluft entweichen und kalte hinein, was demnach zur Folge hat, dass Sie mehr Heizen müssen. Wenn Sie aber keine solcher Leckagen haben, verlieren Sie weder warme Wohnraumluft, noch dringt kalte Luft nach innen.

Blower-Door  in Kooperation mit der EnEV, was bedeutet das?

Die EnEV (Energieeinsparverordnung) ist ein Teil des deutschen Baurechts. Bei einem Energiebedarfsausweis wird der Nachweis einer Luftdichtheitsmessung in die Berechnungen nach EnEV berücksichtigt. Die Durchführung einer Blower-Door-Messung wird von der EnEV honoriert. Wenn die Grenzwerte eingehalten werden, darf man einen reduzierten Luftwechsel ansetzen.
Die Blower-Door-Messung gehört bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen zum Standard, da nur die nach § 13 angegebene Technik im Energiebedarfsausweis für den Dichtheitsnachweis berücksichtigt werden
darf. Pflicht ist er allerdings für Passivhäuser. Eine vorgeschriebene Luftdichtheit muss für das Gebäude aufzuweisen sein. Das dafür vorgeschriebene Prüfungsverfahren ist die Blower-Door-Messung. Wenn ein Messprotokoll für den Dichtheitsnachweis beigefügt werden soll, nach § 13 der EnEV, muss diese nach DIN EN 13829 Verfahren A durchgeführt werden.

Wie verbessert Blower-Door die Hygiene in meinem Haus?

Die Wohnhygiene wird durch viele Einflüsse wie Leckagen, Staub, Pollen und gesundheitsschädliche Stoffe
beeinflusst. Die Luft dringt unkontrolliert in die Wohnung ein und es setzen sich Staub und Pollen im Wohnraum fest. Zu dem kann sich durch Feuchtschäden Schimmelpilz bilden und die Pilzsporen werden durch die Luftzirkulation in der Wohnung verteilt. Um all den Einflüssen entgegen zu wirken, gibt es die Blower-Door.

Durch Blower-Door steigt der Wohnkomfort in meinem Haus?

Wenn die Gebäudehülle luftdicht ist, ist das ein erheblicher Komfortgewinn. Nicht nur die hygienischen Aspekte, sondern auch eine bessere Voraussetzung für eine gute Schalldämmung, sind durch Blower-Door gegeben. Wenn Sie zum Beispiel eine Lüftungsanlage betreiben möchten, bietet eine luftdichte Gebäudehülle die optimale Betriebsbedingung.

Blower-Door – Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

  • Die Wärmeschutzverordnung von 1995 (WSchV95) stellt Anforderungen an die Luftdichtheit.
  • Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erklärt mit dem 08. Juli 1998 die luftdichte Bauweise zur anerkannten Regel der Technik.
    Sie ist somit ohne besonderen Hinweis gefordert und dadurch besteht ein Rechtsanspruch.
  • Wird bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach Energieeinsparverordnung (EnEV) der Lüftungswärmeverlust durch Einsatz einer mechanischen Lüftungsanlage oder den Nachweis der Luftdichtheit reduziert, so ist die Überprüfung des Gebäudes durch eine Luftdichtheitsmessung zwingend vorgeschrieben.
  • Bei verdeckten Mängeln besteht Haftung bis zu 30 Jahren.
  • In der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die luftdichte Bauweise vorgeschrieben: Auszug aus der EnEV 2007 § 6 (1):
    „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche, einschließlich der Fugen, dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den ‚anerkannten Regeln der Technik‘ abgedichtet ist“.

Viele Bauunternehmen und Handwerker wissen dies leider noch nicht. Als Bauherr haben Sie nach der EnEV auch ohne besondere Vereinbarung, das Recht auf die Erstellung eines luftdichten Gebäudes.

Blower-Door – Welche Gebäude können gemessen werden?

Blower-Door-Messungen können in Gebäuden aller Art, im Neubau, in Wohnungen und in der Sanierung durchgeführt werden. Auch im Industriebau sind Blower-Door Messungen möglich.

Blower-Door – Was ist hierbei Grundvoraussetzung?

Bei Gebäude Typ A:
Das Gebäude muss im fertig gestellten Nutzungszustand gemessen werden, um die energetische Qualität zu ermitteln.

Bei Gebäude Typ B:

  • Die Qualität der Gebäudehülle soll während der Errichtung des Gebäudes untersucht werden.
  • Es müssen Fenster sowie Türen bereits eingebaut sein.
  • Es muss eine Luftdichtheitsebene bestehen, d.h. der Innenputz muss aufgebracht sein inkl. des Rohfußbodens.
  • Die Dampfbremse sollte im Dachgeschoss eingebaut und verklebt sein (Stöße und Folie luftdicht am Mauerwerk angeschlossen).
    Um die Dampfbremse gegen ein Ablösen zu sichern, wird sie an die Sparren mit Dachlatten angeschraubt.
  • Für den Test können kurzfristig nach außen gehende Öffnungen, wie Lüftungsrohre, Entwässerungsrohre, etc. abgedichtet werden.
  • Es wird ein Stromanschluss (230 V) benötigt.
  • Ein Ansprechpartner sollte während der Messung verfügbar sein.
  • Damit es nicht zu Komplikationen kommt, sollten die Handwerker vorher über die Bedingungen und den Ablauf informiert werden.

Blower-Door – Wie können Leckagen ausfindig gemacht werden?

Wenn ein Unterdruck im Haus besteht, können die Leckagen in der Gebäudehülle leicht gefunden werden. Da unsere Hände sehr empfindlich sind, lassen sich auch so die Leckagen erfühlen.
Weitere Möglichkeiten um Leckagen aufzuspüren wären z. B.: Rauchstifte, Theaternebel, Luftgeschwindigkeitsmesser, Federn oder eine Thermographiekamera.

Blower-Door – Wie werden die Ergebnisse dokumentiert?

Nach der Messung wird ein ausführliches Protokoll erstellt und die Leckagen werden dokumentiert, mit etwaigen Sanierungsvorschlägen.
Wenn der Grenzwert gemäß DIN 4108-7 eingehalten wird, erhalten Sie ein Zertifikat.